Umsetzung der UN-BRK Art. 30, Abs. 4
Öffentliche Veranstaltungen zur partizipativen politischen Arbeit an der Umsetzung der UN-BRK, konkret bezogen auf taube jüdische u. nicht-jüdische Menschen in Deutschland. Insbesondere Art. 30, Abs. 4
(gefördert vom Partizipationsfond des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gemäß der Richtlinie „Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten“)
Aufgrund der Corona-Beschränkungen wird die Teilnehmerzahl statt 199 Personen auf 50 Personen begrenzt. Zudem fängt der Einlass ab 17:30 Uhr an.
Inklusion gehörloser Menschen in die Kulturlandschaft, insbesondere Erinnerungskultur
vorläufiges Programm:
18:00 Uhr Grußworte
18:15 Uhr Vortrag
18:45 Uhr Pause
19:00 Uhr Podiumsdiskussion
19:55 Uhr Ausblick
20:00 Uhr Ende der Veranstaltung