Veranstaltung am 29.06.2021 (19:00 - 20:30 Uhr):
Doppelte kulturelle Minderheit.
Gehören taube Jüdinnen und Juden auch zur jüdischen Vielfalt und dt. Erinnerungskultur?
(In Kooperation mit der Friedrich-Naumann-Stiftung)
Art. 30 Absatz 4 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen besagt: Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.
Erinnerungskultur ist nach zwei Weltkriegen und der Wiedervereinigung von großer Bedeutung und leitbestimmend als Spiegelbild unserer heutigen Gesellschaft. In letzter Zeit verfestigt sich die Einsicht, dass verschiedene Perspektiven von Erinnerungskulturen existieren. Die Pluralität des Erinnerns umfasst dabei aber nicht alle Bereiche. Dies betrifft beispielsweise taube Jüdinnen und Juden, die bis heute in keinem Museum oder Gedenkort repräsentiert sind, obwohl die Inklusion durch die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) garantiert sein sollte. Insbesondere Art. 30, Abs. 4 setzt auf die Förderung der Gehörlosenkultur.
Bis jetzt haben die entsprechenden Institutionen für eine barrierefreie Nutzung ihrer Angebote gesorgt – inhaltlich wurden die Richtlinien noch nicht umgesetzt. Somit wird derzeit nur die Geschichtsschreibung der nichtbehinderten Mehrheitsgesellschaft dargestellt und eine paritätische Inklusion findet nicht umfassend statt. Wie kann die UN-BRK Art. 30, und hier vor allem der Abs. 4, so umgesetzt werden, das taube Jüdinnen und Juden als Teil einer kulturellen und sprachlichen Einheit auch in der Erinnerungskultur sichtbar sind und wahrgenommen werden? Diese Fragen möchten wir gemeinsam mit Ihnen diskutieren.